Beratung an der GSF
Ein wesentlicher Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit ist immer die Beratung.
Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer.
Die Beratungsgebiete sind breit gefächert. Sie beginnen bei der Vorstellung der Bildungsangebote unserer Schule, die Schullaufbahn wird beratend begleitet sowie die Berufswahlvorbereitung. Beratung erfolgt selbstverständlich bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten
Didaktisch-Pädagogische Beratung
Es gibt zahlreiche Situationen und Fragestellungen rund um die Schule, die von den beteiligten Personen (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiter und Mitarbeitern und Eltern) als herausfordert empfunden werden. Die Intention von Beratung ist es, die Menschen, die an dem Prozess von Erziehung und Lernen beteiligt sind, hier zu unterstützen. Beratung ist ein dialogischer Prozess. Ziel ist es, eine offene Frage zu klären, ein Problem zu verstehen und Handlungs- und Lösungsstrategien zu entwickeln. Grundlage dessen ist „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu leisten, in dem Ratsuchende Unterstützung erfahren im Rahmen von systemischer Beratung.
Beratungsbereiche und Beratungsanlässe
- Schullaufbahnberatung
- Beratung in Unterrichts- und Erziehungsfragen
- Hilfen für einzelne Schülerinnen und Schüler sowie Eltern bei Erziehungs- und Schulschwierigkeiten
Unsere Schule legt großen Wert auf ganzheitliche Unterstützung und Beratung, um Schülerinnen und Schüler in ihrer Bildungsreise bestmöglich zu begleiten. In diesem Rahmen spielen verschiedene Akteure eine entscheidende Rolle:
Klassenleitung
Die primäre Anlaufstelle für Beratung sind im Grunde die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer. Sie übernehmen die Verantwortung für die Betreuung ihrer Schülerinnen und Schüler sowie die Behandlung pädagogischer Angelegenheiten innerhalb der Klasse.
Falls eine innerhalb der Klasse angesiedelte Lösung für ein Problem nicht realisierbar ist, ziehen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer gegebenenfalls die Beratungslehrer oder die Schulsozialarbeit hinzu.
Konkret führen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer spezifische Beratungsmaßnahmen durch:
- Individuelle Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern bei Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten.
- Unterstützung bei der Schullaufbahnberatung von Schülerinnen und Schülern und Eltern, zum Beispiel bei Versetzungen und Abschlüssen, in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung.
- Bereitstellung von Informationen für Fachlehrerinnen und -lehrer über potenzielle Gründe für Verhaltensauffälligkeiten oder Leistungsschwächen.
Fachlehrerin und Fachlehrer
Eingebunden in den Beratungsprozess nehmen Fachlehrerinnen und Fachlkehrer die Beratung der Schülerinnen und Schüler und der Eltern in Fragen der Fachleistung selbstständig war. Ihr Votum hat in Fragen der Fachleistungsdifferenzierung, bei der Wahl des Wahlpflichtfaches, bei der Zuweisung zu den Ergänzungsstunden und bei fachspezifischen Fördermaßnahmen eine besondere Bedeutung.
Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer
Die Begleitung der Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Abteilungen liegt im Verantwortungsbereich der BeratungslehrerInnen. Sie unterstützen ebenfalls bei der Beratung von Eltern und LehrerInnen. Die BeratungslehrerInnen werden aktiv, wenn sie von anderen Personen, die in den Beratungsprozess involviert sind, hinzugezogen werden oder wenn sie selbst einen Beratungsbedarf erkennen. Therapeutische Maßnahmen gehören nicht zu ihren Aufgaben; sie können jedoch den Kontakt zu außerschulischen Personen oder Institutionen herstellen. Bei der Beratung in Konfliktsituationen sind die BeratungslehrerInnen neutral. Ihre Hauptaufgaben umfassen Moderation und Vermittlung.
In der Einzelfallberatung ist es entscheidend, dass die Ratsuchenden das Angebot freiwillig in Anspruch nehmen, und alle Informationen unterliegen der Schweigepflicht, es sei denn, es gibt klare Absprachen mit den Ratsuchenden, die davon abweichen.
Die BeratungslehrerInnen folgen systemischen Beratungsstrategien in ihren Gesprächen. Das Ziel der Beratung ist es, dass die Betroffenen lernen, selbstständig mit ihren Problemen umzugehen und diese zu lösen. Zudem bieten die BeratungslehrerInnen kollegiale Fallberatungen für Lehrerinnen und Lehrer an.
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit orientieren ihre Beratung an systemischen Strategien, ähnlich wie die BeratungslehrerInnen. Sie erkennen die Bedeutung individueller sozialer Verbindungen eines jeden Jugendlichen – sei es im schulischen Umfeld, innerhalb der Familie oder im Freundeskreis. Ihre Arbeit besteht darin, Schülerinnen und Schüler während ihres schulischen Werdegangs zu begleiten und zu unterstützen.
Die Hauptaufgaben der Schulsozialarbeit liegen darin, SchülerInnen und Eltern dabei zu helfen, die Bildungs- und Ausbildungsangebote der Schule gemäß ihrer individuellen Fähigkeiten und Interessen bestmöglich zu nutzen. Sie fördern die persönliche Entwicklung junger Menschen, indem sie ihnen helfen, Lern- und Verhaltensprobleme zu identifizieren und daran zu arbeiten. Durch eine enge Zusammenarbeit mit Klassen- und Fachlehrkräften sowie externen Institutionen bauen sie ein Netzwerk auf, um die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten. Regelmäßige Treffen mit den BeratungslehrerInnen stärken den Austausch und die gegenseitige Unterstützung im Team. Es ist wichtig zu betonen, dass in der Schule und im schulischen Umfeld keine therapeutischen Maßnahmen stattfinden. Stattdessen liegt der Fokus auf der Förderung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer schulischen Entwicklung
Abteilungsleitung
Die Abteilungsleitung hat laut allgemeiner Geschäftsordnung keine originären Beratungsaufgaben gegenüber Schülerinnen und Schülern, jedoch lässt sich aus dem Auftrag, Eltern zu informieren und zu beraten, auch eine Beratungstätigkeit gegenüber Schülerinnen und Schülern ableiten. Drüber hinaus ist die Abteilungsleitung sowohl organisatorisch als auch pädagogisch und damit beratend tätig bei allen in der entsprechenden Abteilung anfallenden Arbeiten.
Im Folgenden sind die Bereiche aufgeführt, in denen die Abteilungsleitung als Mitglieder der Schulleitung tätig sind. Dabei wird besonders daraufhin gewiesen, dass der größte Teil der Arbeit gemeinsam mit den KlassenlehrerInen und den BeratungslehrerInnen geleistet wird.
Im Einzelnen:
- Schüleraufnahmeverfahren
- Klassenbildung/Jahrgangsorganisation
- Schullaufbahnberatung
- Konferenzen mit Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern
- Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen und weiterführenden Einrichtungen
- Einzelberatung von Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schülern und Eltern.