LRS-Förderung
Umgang mit Lese-Rechtschreib-Schwäche

Für Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) hat die Gesamtschule Fröndenberg ein LRS-Konzept entwickelt. Es orientiert sich am LRS-Erlass-NRW und soll betroffene Schüler schützen, ihre Nachteile ausgleichen, sie LRS-spezifisch fördern und Versagensängste vermeiden helfen.
Oberstes Ziel ist es, für die betroffenen Schüler ein Lernklima zu schaffen, in welchem sie, trotz einer LRS, ihr Selbstwertgefühl stärken, möglichst motiviert am Schulunterricht teilnehmen und den für sie optimalen Schulabschluss erreichen können.
Lese-Rechtschreib-Förderung (LRS)
Für Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten verfügt die Gesamtschule Fröndenberg über ein verbindliches LRS-Konzept auf Grundlage der geltenden rechtlichen Vorgaben.
Ziel ist es, betroffene Kinder und Jugendliche gezielt zu unterstützen, Nachteile auszugleichen und ein Lernklima zu schaffen, in dem sie ihr Selbstvertrauen stärken, motiviert lernen und ihren individuellen schulischen Weg erfolgreich gehen können.
Förderung in den Jahrgängen
Jahrgang 5
Zu Beginn der Klasse 5 erfolgt eine diagnostische Erhebung. Auf dieser Grundlage erhalten ausgewählte Schülerinnen und Schüler eine zusätzliche Förderung in Kleingruppen, die regelmäßig stattfindet. Die Eltern werden transparent informiert und beraten. Parallel unterstützen die Deutschlehrkräfte die Kinder durch binnendifferenzierte Maßnahmen im Unterricht.
Jahrgang 6
Die Förderung wird bei Bedarf fortgeführt – ergänzend zu einer verbindlichen Lesestunde im Klassenverband, die die Lesekompetenz aller Schülerinnen und Schüler stärkt.
Jahrgänge 7 bis 10
Bei anhaltenden Schwierigkeiten können weitere Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleiche gewährt werden. Diese werden individuell geprüft und schulisch dokumentiert, auch im Hinblick auf zentrale Prüfungen.
Sekundarstufe II (Jg. 11–13)
In der Oberstufe ist ein Nachteilsausgleich in begründeten Fällen weiterhin möglich. Über entsprechende Regelungen – auch im Abitur – wird gemäß den rechtlichen Vorgaben entschieden.